Manche Teilnehmer(innen) unserer Kurse in den Bereichen Bewegung und Entspannung haben sich einen Teil der Gebühr bisher regelmäßig von ihren Krankenkassen erstatten lassen. Das ist ab 2017 leider nicht mehr ganz so einfach.
Zuschüsse für die Teilnahme an Entspannungs- und Bewegungskursen geben die meisten Krankenkassen seit letztem Jahr nur noch, wenn die jeweilige Veranstaltung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert wurde. Voraussetzung dafür ist mittlerweile aber nicht nur, dass der Dozent oder die Dozentin über eine entsprechende Berufsausbildung oder eine vergleichbare Grundqualifikation verfügt, sondern unter anderem auch eine bestimmte Dauer des Kurses, die sich aber nicht immer zwischen den einzelnen Schulferien unterbringen lässt. Aufbaukurse werden ebenfalls nicht mehr gefördert.
vhs verzichtet auf Anerkennungsverfahren
Weil das Anerkennungsverfahren außerdem für jeden einzelnen Kurs durchgeführt werden muss und somit sehr aufwändig ist, hat sich die vhs Rhein-Pfalz-Kreis entschlossen, darauf vorläufig zu verzichten. Wie es bei den meisten Kursen schon immer der Fall war, können Sie also für alle Kurse künftig lediglich Teilnahmebescheinigungen ohne Bezug auf § 20 SGB V erhalten.
Nicht alle Kassen sind davon betroffen
Ein paar Ersatzkassen haben sich der ZPP übrigens nicht angeschlossen, so dass bei ihnen ebenso wie bei der AOK andere Regeln gelten. Für privat Versicherte gab es solche Zuschüsse auch in der Vergangenheit schon selten.